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Urteil des Bundesgerichtes straft überhöhte Preise ab

18. August 2016

Laut Bundesgerichtes ist es für Stromunternehmen mit gebundenen Kunden nicht zulässig die teurere Eigenproduktion nur diesen zu verrechnen und günstig eingekauften Strom nur den freien Grosskunden.

Im Urteil vom 20.7.2016 entscheidet das Bundesgericht zu den anrechenbaren Stromkosten. Grundlage des Rechtstreites ist eine Klage der Regulierungsbehörde Elcom. Dabei geht es um Strompreise für Kunden, die derzeit noch nicht wechseln dürfen, da der Markt noch nicht vollständig liberalisiert ist, im Vergleich zu den freien Kunden über 100'000 kWh, die bereits liberalisiert sind. Viele Unternehmen nutzten die tiefen Marktpreise der letzten Jahre um den Grosskunden tiefe Strompreise zu locken, während den gebundenen Verbrauchern der teurere Strom aus den eigenen Kraftwerke verrechnet wurde. Laut Bundesgerichtsurteil ist das nicht zulässig und müsste rückwirkend geändert werden. Das würde bedeuten, dass ein Teil der Stromversorger beträchtliche Rückzahlungen an die eigenen Kunden machen muss.

Dieses Urteil ist sehr brisant. Das hat verschiedene Gründe:

1. Obwohl der Strompreis in der Schweiz auch für gebundene Kunden sehr tief ist, summieren sich doch diese Beträge und können bereits jetzt angeschlagene Unternehmen in eine weitere Schieflage bringen. Da die meisten Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand sind, ist es fraglich ob die Sanierung den Verbraucher nicht teurer kommt, als die Rückzahlung der Stromkosten. 

2. Die Stromanbieter konkurrieren auch mit Unternehmen, die keine eigene Produktion haben. Diese können weiterhin die tiefen Marktpreise verrechnen und müssen nicht eigene Produktion verkaufen. 

3. Es ist zu befürchten, dass das Urteil zu einer Splittung der Unternehmen führen wird, so dass der Stromhandel unabhängig von der Produktion und den Endkunden betrieben werden kann.

 

Im Urteil erwähnt werden z.B. Repower und CKW. Vor allem Repower ist in den letzten Jahren, auch durch Fehlmanagement in die Schieflage geraten und könnte durch die nun fälligen Nachzahlungen zusätzlich in Schwierigkeiten kommen. Das Urteil zeigt, dass es keinen Sinn macht einen Markt teilweise zu liberalisieren. Entweder man gewährt das Recht auf die freie Wahl allen Marktteilnehmern oder konsequenterweise keinem. Dann könnte man sich auch solche Prozesse und intransparenten Marktkorrekturen sparen. Für myNewEnergy ist es positiv, dass die Elcom sich immer wieder bemüht, dass gebundene Verbraucher nicht zu viel zahlen. Vielen Verbraucher wäre es aber vermutlich wichtiger, frei Unternehmen und Produkte am Markt wählen zu können, die den eigenen Vorstellungen entsprechen, als pro Monat wenige Franken Stromkosten zu sparen.

Mehr zum Urteil z.B. auf ee-news.ch.

Christina Marchand

Geschäftsleiterin

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

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