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Stromprodukte

Wie wird sichergestellt, dass der Strommehrwert nicht doppelt verkauft wird?

Die nationale Netzbetreibungsgesellschaft Swissgrid stellt sicher, dass der Strommehrwert in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) nur einmal verkauft wird. Die Kontrolle liegt dabei neu bei der Pronovo AG, eine 100%ige Tochter der Swissgrid. Alle Schweizer Anlagen zur Stromerzeugung über 30 kWh müssen registriert und die erzeugte und verkaufte Strommenge genau gemeldet werden.

Dieser Strom hat dann zwei Anteile – den physischen Strom und den Mehrwert, der in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) angegeben wird und als Zertifikate / Mehrwert getrennt vom Strom verkauft werden kann. Jeder Hersteller kann den Mehrwert also nur einmal verkaufen. Wenn der Mehrwert ohne den Strom verkauft wird, dann fliesst der restliche Strom als Graustrom ins Netz. Mehr Informationen dazu bei Pronovo.

Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.

Am 1. Januar 2018 ist das revidierte Energiegesetz in Kraft getreten, welches im Mai 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Dieses legt unter anderem fest, dass der Vollzug des Netzzuschlagsinkasso, die Ausstellung von Herkunftsnachweisen sowie die Abwicklung des Einspeisevergütungssystems (EVS) und der Einmalvergütungen (EIV) in der Verantwortung der Pronovo AG liegen.

Die im Handelsregister des Kantons Aargau neu als Pronovo AG eingetragene Firma hat rund 60 Mitarbeiter und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Swissgrid. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) und hat ihren Hauptsitz in Frick (AG).

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