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Strommarkt

Was sind LEG und was bringt es mir?

Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) werden ab 2026 laut neuem Stromgesetz zugelassen.

Damit können private Stromproduzenten (z.B. Besitzer eines Solardachs) an ihre Nachbarschaft Strom direkt verkaufen, ohne Umwege über einen Stromprovider. Das ist neu in der Schweiz und geht über die bisherige ZEV hinaus. 

Das bietet folgende Vorteile für Privatkonsumenten (und Produzenten):

- Günstiger Strompreis: Durch reduzierte Netznutzungsgebühren kann lokal erzeugter Strom billiger bezogen werden.

- Nachhaltiger Energiebezug: Man nutzt erneuerbaren Strom direkt aus der Region und fördert die Energiewende.

-  Teilnahme ohne eigene Anlage: Auch Haushalte ohne eigene Solaranlage können profitieren und mitmachen.

-  Lokale Wertschöpfung: Das Geld für Strom bleibt in der Gemeinde und stärkt regionale Projekte.

-  Stabilere Stromkosten: Weniger Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen dank lokaler Produktion.

 

Offizielle Erklärung des BFE

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG: LEG ermöglichen die lokale Vermarktung des selbst erzeugten Stroms über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde. Die StromVV definiert, in welchem Umfang Erzeugungskapazität in die Gemeinschaft eingebracht werden muss und auf welchen Netzebenen die Teilnehmenden angeschlossen sein dürfen. Der in einer LEG gehandelte Strom ist selbst erzeugt und profitiert von einem reduzierten Netznutzungstarif. Die StromVV legt dafür einen Abschlag von 40% (20% bei Nutzung mehrerer Netzebenen) fest (gegenüber 30%/20% in der Vernehmlassungsvorlage).

 

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